Aktuelle Informationen zum Moderationsprozess werden kontinuierlich auf dieser Homepage eingestellt.
Als Grundlage unseres gemeinsamen Ideenaustausches stehen Ihnen folgende Basisinformationen zur Verfügung:
Studie zeigt wirtschaftliche Potentiale
Durch Besucherzählungen, Interviews und Fragebögen wurden mit einer aktuellen Studie des renommierten Biosphärenreservat-Experten Prof. Hubert Job von der Universität Würzburg im Auftrag des Thüringer Umweltministeriums erstmalig Übernachtungszahlen sowie Konsumverhalten der Besucherinnen und Besucher in den Naturparkregionen Südharz und Kyffhäuser erhoben.
Weitere Ergebnisse der Studie finden Sie hier.
Informationsveranstaltungen
Auf Wunsch der Arbeitsgruppenteilnehmer bzw. im Ergebnis der 1. Sitzung der Arbeitsgruppen fanden im Februar 2018 zwei Informationsveranstaltungen statt, um die mit der Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat verbundenen Kriterien und Standards besser kennenzulernen. Diese Veranstaltungen stellten keine Arbeitsgruppen-Sitzung im engeren Sinne dar, waren aber grundsätzlich jedoch für jeden offen. Inhaltlich waren sie jedoch an den speziellen Adressatenkreis, d.h. an die Landwirte und an die Forstwirte gerichtet.
Es fanden verschiedene Informationsveranstaltungen zu den Themen "Kommunale Entwicklung in Biosphärenreservaten" sowie "Landwirtschaft und Forstwirtschaft in Biosphärenreservaten" statt.
08.02.2018
Landwirtschaft in Biosphärenreservaten
13.02.2018
Forstwirtschaft in Biosphärenreservaten
Vortrag Thüringen Forst
28.06.2018
Kommunale Entwicklung in Biosphärenreservaten
Charakteristisch für das Biosphärenreservat wird die Untergliederung in drei Zonen sein, die in der Landschaft ausgewiesen werden müssen. Nutzungsbeschränkungen sind nur auf 20 % der Fläche erforderlich, das sind die hell- und dunkelblauen Flächen im Schaubild:
Die Kernzone ist Naturschutz pur. Kernzonen werden in Wäldern ausgewiesen, hier wird auf eine forstwirtschaftliche Nutzung verzichtet, damit sich Tiere und Pflanzen ungestört entwickeln und Bäume unendlich alt werden können. Das Betreten ist in der Regel nur für Forschung, Messungen oder für Bildung gestattet. Auf Wegen oder geführt von einem Ranger kann sich der Naturliebhaber ein persönliches Bild von der Kernzone machen. Gemäß den für die deutschen Biosphärenreservate gültigen Kriterien soll die Kernzone mindestens 3 % der Gesamtfläche eines Biosphärenreservats ausmachen. Im Landeswald oder anderen öffentlichen Wäldern (Stiftungen) bereits aus anderen Gründen nutzungsfrei gestellte Bereiche sind ausreichend vorhanden. D. h. für Nutzungsfreistellungen werden keine weiteren Wälder mehr benötigt.
Um die sensible Kernzone von äußeren negativen Einflüssen abzuschirmen, ist sie idealerweise von einer Pflegezone oder Pufferzone umgeben. Hier sind ökologisch verträgliche Aktivitäten zugelassen, wie sanfter Tourismus, eine forstwirtschaftliche Nutzung im Sinne der guten fachlichen Praxis, die auf bestimmte Arten besondere Rücksicht nimmt, oder auch eine extensive Landwirtschaft. Auch in der Pflegezone ist der "Schutz" wichtig, allerdings der Schutz von Lebensräumen, die erst durch eine bestimmte menschliche Nutzung entstanden sind und diese weiter brauchen. Die für deutsche Biosphärenreservate gültigen Kriterien fordern, dass Pflege- und Kernzone zusammen mindestens 20 % der Gesamtfläche ausmachen.
Nutzungsfreie Wälder und Naturschutzgebiete, die als Kern- und Pflegezone angerechnet werden können, machen zusammen weniger als 20 % am Suchraum aus. Der Suchraum ist aber nur als Angebot an die Region zu verstehen. Er ist deutlich größer als die für ein Biosphärenreservat benötigte Mindestfläche von 30.000 ha. Über den endgültigen Zuschnitt des Biosphärenreservates und damit auch der 20 % soll die Region mit entscheiden. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sind in diesen Such- und Abgrenzungsprozess eng einzubeziehen. In die Auswahl für Pflegezonen sollen auch die Flächen einbezogen werden, die über das bewilligte Projekt „Gipskarst Südharz - Artenvielfalt erhalten und erleben“ im thüringischen Landkreis Nordhausen für eine extensive landwirtschaftliche Nutzung neu erschlossen werden und die dadurch eine Werthaltigkeit erfahren. Das Projekt wird im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt gefördert.
Die größte Fläche nimmt im neuen Biosphärenreservat die Entwicklungszone mit 80 % der Gesamtfläche ein. Hier sind grundsätzlich alle Wirtschafts- und Nutzungsformen erlaubt. Nur diejenigen hiervon, die andere Nutzungen zu stark bedrängen, sollen Regelungen unterliegen. Welche Nutzungen darunter fallen, ist in und mit der Region zu diskutieren. Land- und Forstwirte, die im Sinne der guten fachlichen Praxis wirtschaften, können sich hier jedenfalls zurücklehnen. Für sie ändert sich nichts, es sei denn, sie wollen Förderangebote freiwillig nutzen. Durch die gezielte Förderung von Modellprojekten soll für den Umstieg auf nachhaltige Wirtschaftsweisen in der Gesellschaft und Wirtschaft geworben werden. Wie bei allen Förderungen, verpflichten sich die Betriebe auch in einem Biosphärenreservat freiwillig auf eine bestimmte Zeit, besondere Leistungen für Natur und Landschaft zu erbringen. In der Entwicklungszone soll gezeigt werden, wie eine nachhaltige Entwicklung erfolgen kann - und dass sowohl im besiedelten wie unbesiedelten Bereich. Siedlungen brauchen deshalb auch nicht ausgegrenzt zu werden. Hier würde eine Verordnung keinerlei Beschränkungen vorsehen.
TMUEN, Ref. 43: Herr Schrader (0361/ 57 3911 430), Herr Braunisch (-432), Stand 01/2018