Die Ziele sind vielfältig und entsprechend einer Zonierung umzusetzen. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass ein regions- oder länderübergreifendes Biosphärenreservat (Südharz und Kyffhäuser) die Chance bietet, die naturräumliche Ausstattung über eine abgestimmte nachhaltige Entwicklung gewinnbringend in Wert zu setzten, so dass Mensch und Natur profitieren.
Der zentrale Mehrwert ist eine deutlich höhere öffentliche Aufmerksamkeit, denn bundesweit gibt es bisher nur 16 UNESCO-Biosphärenreservate. Diesen stehen aktuell über 100 Naturparke gegenüber. Hinzu kommen verlässlichere und bessere Rahmenbedingungen auf Grund der Anforderungen der UNESCO im Hinblick auf personelle Ausstattung und inhaltliche Anforderungen an ein Biosphärenreservat. Dadurch kann die Region bei der Entwicklung und Umsetzung von Projektideen gestärkt und mit fachlicher Expertise unterstützt werden.
(siehe auch „Informationspapier Teil I“ auf dieser Homepage - 3. Mehrwert für ein Biosphärenreservat)
Zentrales naturräumliches Element für ein Biosphärenreservat in der Region wäre die Gipskarstlandschaft in Nordthüringen. Die beiden bestehenden Naturparke Südharz und Kyffhäuser als Suchraum umfassen mit dem Zechsteingürtel im Südharz sowie dem Zechsteingürtel im Kyffhäuser sämtliche wertvollen Gipskarstlebensräume in Nordthüringen. Zudem liegen beide Naturparke im Hotspot für die biologische Vielfalt (Nr. 18) unter der Bezeichnung „Südharzer Zechsteingürtel, Kyffhäuser und Hainleite“. Das heißt, beide Naturparke zusammen besitzen eine herausragende naturräumliche Ausstattung, die sich für eine gemeinsame Entwicklung anbietet.
Ein größerer Suchraum bietet zudem mehr Flexibilität, um die Kriterien für ein UNESCO-Biosphärenreservat erfüllen zu können.
(siehe auch „Informationspapier Teil I“ auf dieser Homepage - 1. Eignung als Biosphärenreservat)
Auf Grund der Anforderungen der UNESCO ist eine entsprechend ausgestattete Verwaltung einzurichten. Durch diese Verwaltung steht der Region unmittelbar qualifiziertes Personal als Ansprechpartner zur Verfügung, das Impulse in die entsprechenden regionalen Gremien geben kann und sowohl bei der Entwicklung und Ausrichtung von Projektideen selbst aktiv werden oder die Partner vor Ort zumindest unterstützen kann. Auch fordert die UNESCO beispielsweise die Einrichtung eines Informationszentrums, welches einen zusätzlichen touristischen Anziehungspunkt darstellt.
Es gibt zwar kein spezielles Förderprogramm für Biosphärenreservate, aber Biosphärenreservate haben auf Grund ihres Status und ihrer Vernetzung bessere Chancen, im Rahmen bestehender Förderprogramme zum Zuge zu kommen.
Ja, denn die UNESCO fordert dezidiert, dass der Antrag auf Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat von sämtlichen kommunalen Vertretern unterschrieben wird, die mit An-teilen ihrer Gemeinden im Biosphärenreservat liegen. Die gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern benötigen im Regelfall dazu einen Beschluss der Gemeinderäte und die Landrätin bzw. der Landrat einen Beschluss des jeweiligen Kreistages.
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung ergeben sich aus den „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland, MAB Nationalkomitee 2007“ und sind im Informationspapier Teil II erläutert.
Sofern sich die Region für ein Biosphärenreservat entscheiden sollte, würde eine Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat angestrebt werden, da nur mit einer solchen Anerkennung die Vorteile auch für die Region voll zum Tragen kommen und die Region entsprechend vorteilhaft vermarktet werden kann.
Bei der Ausweisung eines Biosphärenreservates nach Landesrecht wird ein Verfahren durch-geführt, das sich nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes sowie des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft richtet. Im Rahmen dieses Verfahrens gibt es eine sehr umfassende Beteiligung (u. a. der Bürgermeister und sämtlicher Träger öffentlicher Belange) sowie eine öffentliche Auslegung, in deren Rahmen sich jeder Interessierte informieren und auch eine Stellungnahme abgeben kann. In diesem Verfahren haben alle Personen, auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Es erfolgt eine Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange. Im Rahmen dieser Abwägung müssen alle vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken berücksichtigt und zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden. Auch andere gesetzliche bzw. rechtliche Vorgaben sind selbstverständlich einzuhalten.
Die Ausweisung nach nationalem Recht bildet in der Regel die Grundlage für die internationale UNESCO-Anerkennung, denn die nationale Sicherung ist ebenfalls nachzuweisen.
Nein, die Kernzone wie auch die Pflege- und Entwicklungszone, muss jeweils nicht zusammenhängend sein, sondern kann aus mehreren Teilflächen bestehen.
Die jeweiligen Voraussetzungen für die Zonen sind im Informationspapier Teil II auf dieser Homepage erläutert. So sollen beispielsweise einzelne Teilflächen der Kernzone im Regelfall eine Größe von 50 ha nicht unterschreiten.
In der Regel gibt es mehrere Teilflächen für die Kernzone, die in der Regel von Teilflächen der Pflegezone umgeben sind. Die Teilflächen der Kern- und Pflegezone liegen räumlich in der Entwicklungszone eingebettet.
Um die mit einem Biosphärenreservat verfolgten Zielstellungen optimal erfüllen zu können, werden Biosphärenreservate in drei Zonen mit abgestufter Nutzungsintensität aufgeteilt. Dies ist Teil der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung in der Region.
Die Einschränkungen sind für die einzelnen Zonen ausführlich im Informationspapier Teil II auf dieser Homepage erläutert.
Die Entwicklungszone umfasst als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum den größten Teil des Biosphärenreservats. Sie muss mindestens 50 % der Gesamtfläche einnehmen. Hier werden nachhaltige wirtschaftliche Entwicklungen gefördert und Modellprojekte umgesetzt. Beschränkungen dienen ausschließlich dazu, die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und die Struktur der Landschaft zu erhalten. Die Land- und Forstwirtschaft im Sinne der guten fachlichen Praxis sind uneingeschränkt erlaubt.
Die Pflegezone soll mindestens 10 % der Gesamtfläche umfassen. Zusammen mit der Kernzone müssen mindestens 20 % der Gesamtfläche erreicht werden. Die Pflegezone dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch Nutzung entstanden bzw. maßgeblich beeinflusst sind. Ziel ist vor allem, extensiv genutzte Kulturlandschaften, die ein breites Spektrum verschiedener Lebensräume für eine Vielzahl naturraumtypischer Tier- und Pflanzenarten umfassen, zu erhalten. Es sind in der Regel die naturschutzfachlich wertvollsten Gebiete, die gleichzeitig die für den Tourismus und die Naherholung attraktivsten Räume darstellen.
Die Kernzone nimmt mindestens 3% der Fläche eines Biosphärenreservates ein. Hier kann sich die Natur ohne den Einfluss des Menschen entwickeln. Kernzonen dienen der Forschung und Umweltbeobachtung. Ausgewählte Bereiche können durch besucherlenkende Maßnahmen für das ruhige Naturerleben und die Umweltbildung zugänglich gemacht werden. Es wird auf bereits zur Umsetzung des 5 %-Zieles eingerichtete nutzungsfreie Waldbestände im Landeswald oder im Besitz der Stiftung Naturschutz Thüringen zurückgegriffen.
Ja, im Rahmen der kommunalen Planungshoheit können die Gemeinden nach wie vor entsprechende Bebauungspläne und andere Satzungen erlassen. Einzelvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach dem Baugesetzbuch sind in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung zulässig.
Grundsätzlich stehen in der Pflegezone landwirtschaftlich extensiv genutzte Offenlandflächen im Vordergrund. In der Pflegezone kann es im Einzelfall Regelungen zur landwirtschaftlichen Bodennutzung geben. Auf die Regelungen in bestehenden Naturschutzgebieten wird verwiesen. Ziel ist es, dass angestrebte Extensivierungen einer landwirtschaftlichen Nutzung ausschließlich durch freiwillige Leistungen erbracht und nicht durch Verordnung vorgeschrieben werden.
Grundsätzlich sind Kernzonen nutzungsfrei, d. h. es findet darin keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung mehr statt. Siedlungsbereiche und aktuell land- und forstwirtschaftlich genutzte Bereiche sind in ihr nicht enthalten.
Kernzonen können zum Teil für die Erholungsnutzung und Bildungsarbeit zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus kommt Forschungsarbeiten in der Kernzone eine wichtige Bedeutung zu.
Nein, denn Biosphärenreservate sind keine Verhinderungsinstrumente, sondern - im positiven Sinne - Entwicklungsinstrumente. Sie bieten auch die Möglichkeit, gemeinsam über die Schaffung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze nachzudenken und diese modellhaft zu entwickeln.
Die Zuständigkeit für die Aufgabe, den Gipsabbau in der Nordthüringer Region zu ordnen, ist und bleibt bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen. Dies soll auch durch den Prozess zur Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat nicht geändert werden. Bereiche für die Rohstoffgewinnung würden sich vorrangig in der Entwicklungszone wiederfinden.
Derzeit erfolgt der Schutz einzelner Landschaftsbestandteile vor einem Gipsabbau, soweit dies aus den jeweiligen konkreten kleinräumigen Gegebenheiten erforderlich ist, über Natura 2000-Gebiete sowie die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Dies geschieht unabhängig von der Ausweisung eines möglichen nationalen Biosphärenreservates.
Die Bürger und Bürgerinnen, Betriebe, Landnutzer, Interessengruppen und -verbände sowie die Vertreter der Landkreise und Kommunen im Suchraum für ein Biosphärenreservat haben die Möglichkeit, in mehreren Arbeitsgruppen über die Chancen und die Entwicklung ihrer Region zu diskutieren und mitzuentscheiden. Nähere Informationen über die Arbeitsgruppen finden sich auf dieser Homepage. Im moderierten Diskussionsprozess soll nicht nur darüber gesprochen werden, wie die Menschen in der Region in den nächsten Jahrzehnten leben möchten. Angestrebt wird, bereits innerhalb des Moderationsprozesses in den Arbeitsgruppen zukunftsfähige Projekte zu formulieren und erste Umsetzungsschritte einzuleiten, z. B. in Form künftiger Förderprojekte. Durch vielfältige, kontinuierliche Informationsangebote sollen mitunter geäußerte Sorgen und Ängste ausgeräumt werden.
Am Ende des moderierten Diskussionsprozesses wird im November 2018 eine von der Region getragene Empfehlung an die Landesregierung stehen, wie weiter mit einem Biosphärenreservat verfahren werden soll.